Ausschuss für soziale Angelegenheiten
Zuständigkeit und Aufgaben
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten befasst sich mit Ausnahme der Aufgaben, die dem Sozialbeirat und dem Jugendhilfeausschuss übertragen sind, mit allen den Regionalverband als örtlichen Träger der Sozialhilfe berührenden sozialen Aufgaben, soweit eine Beratung im Hinblick auf eine spätere Beschlussfassung in der Regionalversammlung oder im Regionalverbandsausschuss geboten erscheint.
Dabei handelt es sich insbesondere um:
- Unterstützung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- Beteiligung der Wohlfahrtsverbände an den Aufgaben der Sozialhilfe
- das Vorhandensein ausreichend geeigneter Einrichtungen für die Sozialhilfe
- die Vorberatung des Teilhaushaltes 31000 (Sozialamt) und der Verteilung der dort bereitgestellten Zuschüsse
- Beratung von Grundsatzfragen der Planung und Organisation im Sozialbereich
Mitglieder der SPD-Fraktion
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